Antrag

Nachhaltige Beschaffung

Eingereicht am
10.09.2021

Behandelt am
16.09.2021

Ergebnis
Überweisung in den Ausschuss
Natur

1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Anforderungen an eine „nachhaltige Beschaffung“ zu erarbeiten und in einer Handlungsempfehlung festzuhalten.

2. Die Handlungsempfehlung wird der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.

3. Die wesentlichen Empfehlungen respektive Vorgaben werden auf der Webseite der Gemeinde nach Beschlussfassung öffentlich zugänglich gemacht.

Begründung:
Die Notwendigkeit eines klaren Bekenntnisses zu sozialen und ökologischen Standards für eine öffentliche Verwaltung darf, mehr denn je, nicht zur Disposition stehen. Eine kommunale Beschaffung, welche sich an nachhaltigen Kriterien orientiert, ist zweifelsohne komplex. Unter Bezugnahme auf die Antwort des Gemeindevorstandes vom 09.06.2021 auf unsere Anfrage werden bislang soziale und ökologische Kriterien nur angewendet, wenn es nachvollziehbare Standards gibt, welche den Beschaffungsvorgang nicht verkomplizieren, verteuern oder verzögern. Erhöhte Anforderungen würden die Beschaffung (noch) schwieriger machen. Es ist daher zumindest fraglich, in welchem Ausmaß genannte Kriterien überhaupt Anwendung finden dürften, wenn diese derartigen Einschränkungen unterliegen. Ein Rückzug auf die dargestellten (praktischen) Schwierigkeiten darf jedoch keinesfalls zu einem regelmäßigen Unterlaufen grundlegender ethischer Standards führen. Vor diesem Hintergrund sowie der grundsätzlichen Bedeutung der Sache erscheint es angezeigt, die in vielen Bereichen bereits vorbildliche Arbeit der Verwaltung in einer Handlungsempfehlung festzuhalten, um einerseits die Handlungssicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhöhen und andererseits einen transparenten (rechtlichen) Handlungsrahmen i. S. d. Selbstbindung der Verwaltung zu schaffen.