Seit dem sechsspurigen Ausbau der A66 hat sich der Lärmpegel für die Anwohner im Nahbereich der Autobahn spürbar erhöht. Die Messung eines Anwohners hat gezeigt, dass die zulässigen Grenzwerte von 49 dB (A) in der Nacht überschritten werden. Die vorhandenen bzw. nicht vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen reichen offensichtlich nicht aus, um alle Anwohner ausreichend vor übermäßigem Lärm zu schützen.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens im Jahr 2004 wurde der Lärmschutz als ausreichend beurteilt, weshalb der Bund die Kosten für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen abgelehnt hat. Nach Fertigstellung der Ausbauarbeiten wurde zudem die Höchstgeschwindigkeit erhöht. Die Verkehrslärmschutzverordnung schreibt Lärmschutzmaßnahmen vor, wenn Grenzwerte überschritten werden. Wir haben den Antrag gestellt, dass die Lärmbelastung neu geprüft werden soll.
Antrag vom 5.10.2011: Feststellung der Schallimmissionen A66
Pressemitteilung veröffentlicht am 10.10.2011
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